Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.2, gültig für alle Aufträge ab 11.07.2024.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen der Nonstop GmbH, Comburgstr. 6, 70188 Stuttgart (“Beratung“) mit ihren Kunden. Die Angebote der Beratung richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. 


1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich in Textform vereinbaren. 


1.3 Angebote der Beratung sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beratung hält sich an ein verbindliches Angebot für einen Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebots gebunden, sofern nichts Abweichendes im Angebot geregelt ist. 

2. Leistungsklassen

2.1 Die Leistungen und die Kosten für die Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem individuell für den Kunden erstellten Angebot der Beratung. Hierbei gibt es unterschiedliche Leistungskategorien, welche in den Ziffern 2.3. bis 2.9. näher beschrieben sind. Im Angebot sind die jeweiligen Leistungen durch die Produktkennung in der Angebotsbeschreibung den Leistungskategorien zuordenbar. 


2.2 Die Beratung setzt zur Erbringung der Leistungen eigene Mitarbeiter oder Dritte mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein und ist jederzeit berechtigt, eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation zu ersetzen. Die Parteien vereinbaren, dass auch englischsprachige Mitarbeiter oder Dritte eingesetzt werden dürfen. 


2.3 Dienstleistungen

2.3.1 Dienstleistungen sind alle Leistungen, welche keine der in Ziffern 2.4. bis 2.9. ausgeführten Produkt-Kennungen im Angebot aufweisen.


2.3.2 Hierunter fallen jegliche Art von Beratungsleistungen und Analysen, sowie die Unterstützung bei Konfigurations-, Implementierungs-, Entwicklungs-, Migrations- und andere Unterstützungsleistungen. 


2.3.3 Beziehen sich Beratungsleistungen auf ein Projekt des Kunden, verbleibt die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen beim Kunden. Insbesondere trägt der Kunde die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts. 


2.4. Service Retainer

2.4.1 Service Retainer sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “reta-” beginnend gekennzeichnet sind.

2.4.2 Service Retainer ist ein monatliches Stundenkontingent, welches die Beratung dem Kunden zur Verfügung stellt, um diverse Dienstleistungen für den Kunden fortlaufend zu erbringen. Das Stundenkontingent kann frei auf die Leistungen verteilt werden.

2.4.3 Dem Kunden steht es frei, weniger als die im Service Retainer vereinbarten Zeiten zu nutzen. Bei einer geringeren Nutzung werden nur die tatsächlich genutzten Zeiten in Rechnung gestellt, wobei mindestens monatlich 50% der vereinbarten Zeit des Service Retainers als geleistete und abzurechnende Zeiten gelten. Wird ein monatliches Stundenkontingent von acht oder weniger Stunden vereinbart, gelten vier Stunden als geleistete und abzurechnende Zeiten.

2.4.4 Weitere Stundenkontingente können monatlich vom Kunden zum Listenpreis hinzugebucht werden, insoweit der Beratung freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.

2.6 Hosting

2.6.1 Hosting sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “host-” beginnend gekennzeichnet sind.

2.6.2 Die Erbringung von Hosting Leistungen für den Kunden umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die folgenden Leistungen: ● Bereitstellung eines zum Betrieb der Softwarelösung geeigneten Servers bei einem von der Beratung beauftragten IT-Infrastrukturdienstleister; ● Durchführung von Backups der auf dem Server vom Kunden gespeicherten Daten; ● Einspielen von Updates der vom Kunden auf dem Server betriebenen Softwarelösung; ● Aufsetzen und Betrieb der funktionsfähigen Software-Add-ons und Softwarelösung zur Nutzung durch den Kunden bei einem von der Beratung beauftragten IT-Infrastrukturdienstleister.

2.6.3 Sofern für den Betrieb der beim Kunden bisher eingesetzten Softwarelösung eine Übernahme der Softwarelösung und von Daten zum Betrieb bei einem von der Beratung beauftragten IT-Infrastrukturdienstleister erforderlich ist („Migrationsleistungen“), werden solche Migrationsleistungen nur auf Grundlage eines Individualangebots als Dienstleistungen gemäß Ziffer 2.3. dieser AGB erbracht.

2.6.4 Falls zwischen dem Kunden und der Beratung vereinbart, erfolgt der Betrieb des Servers gemäß einem individuellen Service Level Agreement, siehe hierzu auch Ziffer 2.7. dieser AGB.

2.6.5 Die Funktionalität des Servers, der Software-Add-ons im Einzelnen sowie ggf. ergänzende Leistungen von der Beratung sind im Angebot näher beschrieben. Die Beratung ist jederzeit berechtigt, die Funktionalität der Software-Add-ons zu erweitern oder die Software-Add-ons in anderer Weise anzupassen, sofern hiermit keine Beeinträchtigung der vorstehend beschriebenen Eigenschaften verbunden ist.

2.6.6 Die Beratung ist nicht für die Inhalte der vom Kunden über die Hosting Leistungen bereitgestellten und ausgetauschten Inhalte verantwortlich. Die Beratung ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

2.7 Service Level Agreement

2.7.1 Service Level Agreement sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “sla-” beginnend gekennzeichnet sind.

2.7.2 Auf Wunsch des Kunden bietet die Beratung ein Service Level Agreement an, welches in einer gesonderten Vereinbarung gegen einen monatlichen Fixpreis vereinbart werden kann.

2.8 Weiterverrechnung von Leistungen Dritter & Reisekosten Hierunter sind alle Leistungen zu verstehen, welche für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Beratung anfallen. Hierunter sind zu verstehen: ● Externe Software-Add-Ons von Dritten Diese sind in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Produktkennung “ext-app” oder “o-app-store” beginnend gekennzeichnet. ● Bei der Beratung entstandene Reisekosten & Unterbringungskosten, sowie Leistungen Dritter / Externer welche zur Erbringung der Leistung notwendig und vom Kunden erwünscht waren. Diese Leistungen sind nicht im Angebot explizit enthalten und werden immer zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.9 Werkvertrag

2.9.1 Werkverträge sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Kennung “wv-” beginnend gekennzeichnet sind.

2.9.2 Die Beratung hat das im Angebot genauer definierte Werk spätestens bis zum im Angebot vereinbarten Datum abnahmereif und mängelfrei herzustellen.

2.9.3 Jede Leistung, welche nicht ausdrücklich und im Detail im Angebot definiert ist, wird als “Change Request” kategorisiert und gesondert in Rechnung gestellt.

2.9.4 Nach Herstellung des Werkes hat die Beratung unverzüglich gegenüber dem Kunden die Abnahmereife anzuzeigen.

2.9.5 Die Werkleistung, gilt als abgenommen, sobald der Kunde sie produktiv nutzt oder er innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Abnahmereife gemäß 2.9.4. keine Mängelliste übergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist.

2.9.6 Alle Leistungen, welche als Werkverträge erbracht werden, finden aufgrund der agilen Vorgehensweise im Rahmen von agilen Projekten statt. Die Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, was sich aus der agilen Natur der Projekte ergibt. Soweit die Parteien im Rahmen eines agilen Projekts zusammenarbeiten, ergibt sich aus der Natur des agilen Vorgehens der Parteien, dass die Beseitigung von Mängeln durch die Beratung jeweils im Rahmen künftiger Sprints und der von der Beratung bereitgestellten und vom Kunden bezahlten Kapazitäten erfolgt. Eine kostenlose Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen.


 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 3.1 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzüge. Die Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet.


3.2 Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Die Bezahlung durch den Kunden kann nach individueller Vereinbarung per SEPA-Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen oder Rückbuchungen mangels Kontodeckung) trägt der Kunde selbst. Ergänzende Bestimmungen für einzelne Leistungskategorien:


3.3 Dienstleistungen und Service Retainer nach Ziffern 2.3. und 2.4. Die durch die Beratung erbrachten Leistungen gemäß Ziffer 2.3. und 2.4. sind durch den Kunden zu den, mit der Beratung vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, mit dem in 3.3. definierten Tagessatz vergüten. Die Vergütung für Dienstleistung und Service-Retainer werden am letzten Tag des Monats in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart, rechnet die Beratung Aufwände pro begonnener halben Stunde ab. Bemisst sich laut Angebot die Vergütung nach geleisteten “Tagen”, "Manntagen", "Personentagen", o.ä., entspricht ein solcher „Tag“ acht Zeitstunden eines Mitarbeiters an einem Kalendertag.


3.4 Softwaremiete, Hosting und Service-Level-Agreement nach Ziffern 2.5., 2.6. und 2.7.


3.4.1 Die Vergütung wird zu Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus in Rechnung gestellt.


3.4.2 Preisänderungen kündigt die Beratung dem Kunden in Textform vier (4) Wochen vor Inkrafttreten an und diese werden ab der nächsten Verlängerung automatisch gültig. Falls der Kunde vor Inkrafttreten der Preiserhöhung widerspricht, endet das Vertragsverhältnis zum Ende der Laufzeit.


3.4.3 Die Beendigung des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Einstellung genutzten Leistungen.


3.5 Weiterverrechnungen nach Ziffern 2.8


3.5.1 Reisekosten, externe Software-Add-Ons sowie alle weiteren nach Ziffer 2.8. entstandenen Kosten, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Beratung anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand mit einem Verwaltungsaufschlag von 20% in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt.


3.5.2 Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt die Beratung für Reisen an Projektstandorte Reisezeiten mit 50% des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung.


3.6 Werkverträge nach Ziffern 2.9


Die Vergütung von Werkverträgen gemäß Ziffer 2.9. ist vor Beginn der Leistungserbringung voll vom Kunden zu zahlen.



4. Laufzeit und Kündigung  

4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme des Angebots durch den Kunden oder, falls die Beratung vorher mit der Leistungserbringung beginnt, der Tag des Leistungsbeginns.

4.2 Für den Fall, dass die Beratung durch eine vorzeitige Kündigung des Kunden Kosten entstehen, wird der Kunde die Beratung hierfür entschädigen. Gegenseitig vorbehalten bleibt das Recht der Kündigung in Textform eines Vertrages aus wichtigem Grund.

4.3 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform (bspw. E-Mail oder Online-Kommunikation) ist zulässig. Ergänzende Bestimmungen für einzelne Leistungskategorien:

4.4 Dienstleistungen nach Ziffer 2.3.

4.4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, können Verträge von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen in Textform zum Monatsende gekündigt werden. Bisher erbrachte Leistungen werden voll vergütet.

4.4.2 Bisher beauftragte Leistungen, mit deren Bearbeitung bereits begonnen wurde, werden voll vergütet.

4.4.3 In einem laufenden Auftrag ist die Kündigung vor Nutzung des gesamten Auftragsvolumens ausgeschlossen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

4.5 Service Retainer, Softwaremiete, Hosting und Service-Level-Agreement nach Ziffern 2.4., 2.5., 2.6. und 2.7. Die Beratung erbringt die vereinbarten Leistungen ab Bereitstellung für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr, falls nicht anders im Angebot vereinbart. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein (1) weiteres Jahr, solange eine Partei nicht spätestens ein (1) Monat vor Ende der Laufzeit in Textform ganz oder teilweise kündigt. Ausschlaggebend ist das Datum des Zugangs der Kündigung.

4.6 Softwaremiete und Hosting nach Ziffern 2.5. und 2.6.

4.6.1 Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).

4.6.2 Die Beratung kann den Vertrag in Textform kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere gegen die Bestimmungen über Nutzungsrechte, verstößt und diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Abmahnung durch die Beratung nicht beseitigt hat.

4.7 Weiterverrechnungen und Werkverträge nach Ziffern 2.8. und 2.9. Das Recht des Kunden auf ordentliche Kündigung wird ausgeschlossen, sofern die Beratung bereits mit der Erstellung des Werkes begonnen oder die weiterzuverrechnenden Leistungen bereits bestellt hat.

5. Nutzungsrechte

5.1 Im Rahmen der Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 2, ausgenommen Softwaremiete gemäß Ziffer 2.5., räumt die Beratung dem Kunden für die für ihn erstellten Ergebnisse im Sinne des Urheberrechts und im Sinne gewerblicher Schutzrechte (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Das Nutzungsrecht schließt das Recht zur Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ein. Dieses Recht gewährt die Beratung dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als dreißig (30) Tage in Verzug ist. Eine gesonderte Mahnung durch die Beratung ist hierfür nicht erforderlich. Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsrecht auf bei Vertragsschluss mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen zu übertragen oder diesen ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen einzuräumen.

5.2 Ziffer 5.1 gilt nicht für Standardprodukte, die Teil des Arbeitsergebnisses sind. Standardprodukte sind in sich abgrenzbare Produkte oder Lösungen von der Beratung oder Dritten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Die Rechte des Kunden an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen, welche als Kopie Teil der Softwaremodule sind. An Arbeitsergebnissen, die „Open Source Software“ oder Bearbeitungen dieser Software beinhalten, erhält der Kunde abweichend von Ziffer 5.1 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software (z.B. „GNU General Public License“).

5.3 Die Rechtseinräumung nach Ziffer 5.1 gilt nicht für bei der Beratung vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „Nonstop IP“), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Die Beratung behält zu jeder Zeit sämtliche Rechte an der Nonstop IP. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Arbeitsergebnisse eingebrachten Nonstop IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung der Nonstop IP ist ausgeschlossen.

5.4 Gesonderte Nutzungsrechte für Softwaremiete gemäß Ziffer 2.5.

5.4.1 An den bereitgestellten Software-Add-ons räumt die Beratung dem Kunden und den vom Kunden für die Nutzung der Software-Add-ons vorgesehenen Mitarbeiter („Nutzer“) mit Zahlung der vereinbarten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, die Software-Add-ons auf seinen IT-Systemen für den im Angebot vereinbarten Nutzerkreis verfügbar zu machen. Die IT-Systeme können auch solche verbundener Unternehmen des Kunden im Sinn von §§ 15 ff Aktiengesetz sowie von Dienstleistern des Kunden sein (Outsourcing), die die IT-Systeme sowie die Software-Add-ons für den Kunden betreiben. Der Kunde darf zur produktiven Nutzung eine Kopie der Software-Add-ons auf einem einzigen Server betreiben. Er ist berechtigt, eine zweite Kopie ausschließlich zu Testzwecken zu installieren. Darüber hinausgehende Rechte an diesen Software-Add-ons erhält der Kunde nicht.

5.4.2 Der Kunde wird die Software-Add-ons nur für seine internen Zwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Software-Add-ons über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde weder die Software-Add-ons selbst noch die Rechte an den Software-Add-ons vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Software-Add-ons kopieren oder das Kopieren der Software-Add-ons weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung.

5.4.3 Alle IT-Systeme, auf welchen die Software-Add-ons ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer installiert bzw. kopiert werden, befinden sich im Herrschaftsbereich des Kunden.

5.4.4 Der Kunde darf die Software-Add-ons nicht bearbeiten, sondern deren Funktionalität nur in einem getrennten Modul erweitern.

5.4.5 Der Kunde wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke, die sich in den Software-Add-ons befinden, nicht entfernen.

5.4.6 Jeder ergänzende Programmcode (z. B. Patch, Update), der dem Kunden zum Zwecke der Fehlerbehebung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software-Add-ons betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieser AGB.

6. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel 

6.1 Die Beratung gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der Leistungen nach Ziffer 2 nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung ihrer speziellen Kenntnisse und Erfahrungen.

6.2 Die Beratung gewährleistet, dass durch die überlassenen Arbeitsergebnisse bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die Beratung von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich in Textform in Kenntnis setzt und die Beratung die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird die Beratung dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt.

6.3 Kann der Kunde ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann die Beratung nach eigener Wahl entweder (a) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

6.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von der Beratung mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer der Beratung sind.

6.5 Gesonderte Gewährleistung bei Softwaremiete gemäß Ziffer 2.5.

6.5.1 Bei Mängeln der Software-Add-ons gewährleistet die Beratung den vertragsgemäßen Gebrauch durch Überlassung von Updates der Software-Add-ons oder einer Umgehungslösung („Workaround“), sobald der Beratung diese zur Verfügung steht. Der vertragsmäßige Zustand gilt als hergestellt, soweit nur unwesentliche Fehler verbleiben.

6.5.2 Die Software-Add-ons sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit haben, die im Angebot beschrieben ist. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden durch die Beratung hinsichtlich der Software-Add-ons nicht abgegeben.

6.5.3 Die Beratung erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Unterlagen und Informationen. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. von schriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

6.5.4 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich in Textform mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (AGB Ziffer 8.7) ist zu Mängelanzeigen befugt.

 6.5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.

6.5.6 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht ● bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder ● bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder ● bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (siehe auch Anlage zum Angebot zu technischen Voraussetzungen) oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten, insbesondere bei Einsatz einer veralteten Version der Softwarelösung entstehen.

6.5.7 Erfolgte die Mängelanzeige zu Unrecht, ist die Beratung berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch die Beratung geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit der Beratung vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, mit dem Tagessatz nach Ziffer 3.4 pro Tag vergüten.

6.6 Gesonderte Gewährleistung bei Werkvertrag gemäß Ziffer 2.9.

6.6.1 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

6.6.2 Sachmängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abnahme, es sei denn, die Beratung hat den Sachmangel arglistig verschwiegen; die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bleibt unberührt. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt, insbesondere die Pflicht zur sofortigen Anzeige von Mängeln nach § 377 BGB. Die Beratung kann die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen.

6.6.3 Erfolgte eine Mängelrüge durch den Kunden zu Unrecht, ist die Beratung berechtigt, die der Beratung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der unberechtigten Mängelrüge entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch die Beratung geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit der Beratung vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, zu dem in Ziffer 3.3. definierten Tagessatz zu vergüten.

7. Haftung

7.1 Die Beratung haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Beratung, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Die Beratung haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet die Beratung auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf das jeweilige Projektvolumen wird im Angebot einzelfallbezogen vereinbart.

7.2 Haftung bei Softwaremiete gemäß Ziffer 2.5. Im Fall der Softwaremiete ist die Haftung nach § 536a BGB ausgeschlossen.

7.3 Haftung bei Hosting gemäß Ziffer 2.6. Die Beratung ist für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich. Die Haftung der Beratung ist im Fall von Datenverlusten auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre. Ziffer 7.2.1 gilt auch für das Hosting.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Beratung und damit als seine vertraglichen Pflichten an.

8.2 Der Kunde unterliegt folgenden Mitwirkungspflichten: ● Bereitstellung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der notwendigen technischen Infrastruktur und IT-Systeme zur Nutzung der von der Beratung bereitgestellten Softwarelösungen. ● Gewährung des Zugangs auf erforderliche IT-Systeme und Bereitstellung aller Dokumente, die es der Beratung ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren. ● Aufklärung der Softwarenutzer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Softwarenutzung. ● Benennung mindestens eines Ansprechpartners für die Beratung und Sicherstellung seiner Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten (Single Point of Contact, SPOC). ● Kooperation im Projektverlauf und Ermöglichung der Projektdurchführung, insbesondere durch Bereitstellen von Anforderungen, Daten, Terminen, Freigabe von Anforderungen und Releases, Beantwortung von Fragen und Abruf des im Angebot vereinbarten Auftragsvolumens.

8.3 Die Nutzung jeglicher Softwarelösung von Drittanbietern im Rahmen des Projektes erfordert den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter . Der Kunde stellt rechtzeitig den Abschluss des Lizenzvertrages für benötigte Softwarelösung und, wo möglich, die Ernennung der Beratung als seinen “Implementierungspartner” sicher, dass die Beratung ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.

8.4 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß der Ziffer 8.2.1 können sich ändern. Der Kunde wird die aktuellen Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen.

8.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Prozesse im Anwendungsbereich der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Konfiguration der Software, die Systemverwaltung, Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen.

8.6 Dem Kunden ist es untersagt, während der Dauer des Vertrags Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter der Beratung oder von Dritten, die von der Beratung eingesetzt worden sind, mittelbar oder unmittelbar abzuwerben (Abwerbeverbot). Dieses Abwerbeverbot endet zwölf (12) Monate nach jeweiligem Vertragsende.

8.7 Wechselt ein Mitarbeiter der Beratung während der Laufzeit eines Vertrags oder in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung von der Beratung zum Kunden, so handelt es sich hierbei um ein durch die Tätigkeit der Beratung vermitteltes Arbeitsverhältnis, für das der Kunde zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichtet ist. Die Annahme der Vermittlungstätigkeit der Beratung ist unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde den betreffenden Mitarbeiter unmittelbar oder mittelbar angesprochen hat. Die Provision besteht aus einem fixen Bestandteil von EUR 12.500,00 (netto) zuzüglich eines variablen Bestandteils in Höhe von drei (3) Bruttomonatsgehältern (netto) des Mitarbeiters. Ergänzende Bestimmungen für einzelne Leistungskategorien

8.8 Pflichten des Kunden bei Softwaremiete gemäß Ziffer 2.5. Der Kunde unterliegt folgenden Mitwirkungspflichten: ● Durchführung der ordnungsgemäßen Datensicherung durch tägliche Sicherheitskopien (“Backups”) und Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der Daten und Dokumente. ● Einsatz der aktuellen Softwarelösung oder einer der zwei vorhergehenden Versionen für welche nach Angaben auf der Webseite noch Long Term Support besteht. ● Sofortige Inbetriebnahme bereitgestellter Updates, insoweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien zumutbar ist.

8.9 Pflichten des Kunden bei Hosting gemäß Ziffer 2.6. Der Kunde stellt sicher, dass die Inanspruchnahme der Leistungen von der Beratung zu keiner Überlastung des bereitgestellten Servers führt. Erfordert die Nutzung durch den Kunden eine höhere Kapazität des Servers, wird der Kunden unverzüglich eine Vertragsanpassung mit Wechsel in eine ausreichende Serverkategorie bei der Beratung anfragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.Ä. den Betrieb der Server, des Kommunikationsnetzes von der Beratung sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von der Beratung gespeicherten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt die Beratung von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen die Beratung auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Verbreitung sowie Zugänglichmachung der auf den Servern gespeicherten Daten über das Internet ist die Beratung berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Beratung wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Beratung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von der Beratung. Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungen aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist. Jedenfalls wird die Beratung 30 Tage nach Beendigung des Vertrages die Daten des Kunden löschen. Die von dem Kunden im Rahmen des Hostings auf den IT-Systemen von der Beratung abgelegten Inhalte bzw. die von der Beratung im Auftrag des Kunden auf den IT-Systemen von der Beratung gespeicherten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Beratung das Recht ein, die auf den IT-Systemen von der Beratung gespeicherten Inhalte und Daten über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können, soweit die Beratung dies für die eigene Leistungserbringung für erforderlich hält. 8.10 Erfüllt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann die Beratung ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist die Beratung für den Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird die Beratung dem Kunden zu den vereinbarten Preisen oder in Ermangelung einer Vereinbarung mit dem in 3.3. definierten Tagessatz zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige weitergehende Rechte der Beratung wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

9. Geheimhaltung und Datenschutz  

9.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter der Beratung. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die in Textform als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dies umfasst auch Nonstop IP. Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrags fort.

9.2 Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Verarbeitet die Beratung personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter, treffen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach marktüblichen Standards, welche unter https://muchconsulting.de/agb-de/ eingesehen werden kann.

10. Allgemeine Bestimmungen  

10.1 Die Beratung behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird die Beratung den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

10.2 Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 3.1 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

10.3 Der Tagessatz der Beratung beträgt 2.000 €, soweit keine anderweitige Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.

10.4 Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für die Beratung als Referenzkunde aufzutreten.

10.5 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung in Textform von der Beratung ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich. 10.6 Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

10.7 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.